Gericht gibt Musikerin im Rechtsstreit gegen Produzenten recht

Eine Musikerin beginnt eine Zusammenarbeit an ihrem zweiten Album mit einem erfahrenen Musikproduzenten, der zugleich Präsident der Austrian Composers Association sowie Lehrbeauftragter am ipop der mdw–Universität für Musik und darstellende Kunst Wien ist.

Sie vertraut seinem Vorschlag, anstatt einer Bezahlung Beteiligungen an zukünftigen Gewinnen, Verlagsrechten sowie Kompositionsrechten aus den gemeinsam geschaffenen Werkversionen (die Originaltitel stammen von der Musikerin alleine) zu vereinbaren.

Sie investiert Zeit sowie neben einer Förderung auch eigenes Geld in die gesamte Produktion, bei der von ihr engagierte Musiker:innen die Instrumentalspuren extern aufnehmen und anliefern, sie selbst mit eigenem Vocal-Producer Team ihre Vocalspuren in einem externen Studio aufnimmt und ebenso anliefert. Alle Songs stammen von ihr.

Letztendlich muss sie sich auf dem Rechtsweg vor einer abstrus hohen, existenzbedrohenden Geldforderung seitens des Musikproduzenten retten. Das Gericht gibt der Künstlerin recht.
Wir veröffentlichen diesen Artikel mit Nennung des Namens des Musikproduzenten. Er ist  Präsident der Austrian Composers Association, der größten österreichischen Komponist:innenvereinigung, welche für die Interessen von Komponist:innen eintritt, sowie Lehrbeauftragter am ipop der mdw–Universität für Musik und darstellende Kunst Wien. Unmittelbarer Auslöser war eine Stellungnahme von Harald Hanisch vom 19. September 2023, in der er sich uneinsichtig zeigt. Dies ist der Fall der Musikerin Anne Eck.

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