Freiberuflichkeit Erklärt -
SVS und KSVF
Alles rund um die Themen Finanzamt, Steuer und Versicherungen ist ein sehr komplexes Feld. Wir haben versucht im Folgenden ein klein wenig aufzuklären und Orientierung zu bieten. Wir können niemals einen Steuerberater, eine Steuerberaterin ersetzten. Es soll eine Hilfestellung sein, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.
SVS und Pensionsrecht
Unabhängig von der Gewinnhöhe gilt man mit dem Einreichen der Steuererklärung als erwerbstätige Person (=Person, die arbeitet und durch ihre Arbeit Geld verdient) und ist im System erfasst. Man wird ein aktiver Teil des Sozialstaates. Somit hat man im Falle von Katastrophen wie z. B. der Corona-Pandemie ein Recht auf Hilfszahlungen.
Außerdem sammelt man Pensionsbeiträge und Einzahlungsjahre und erhält das Recht auf eine eigene Pension. In der Regel muss man 15 Jahre lang Beiträge einzahlen, um pensionsberechtigt zu sein. Kinderbetreuungszeiten werden angerechnet.
Unter dem Link erfährst Du mehr: Alterspension (Sozialministerium)
Erfahrungsgemäß haben Musiker:innen wenig bis keinen Gewinn. Das liegt unter anderem an den hohen Ausgaben für Instrumentenkauf und Reparaturen, aber auch an den noch immer zu niedrigen Honoraren.
Wenig Gewinn bedeutet → wenig Steuern bedeutet → wenig Pension.
Achtung: Die SVS berechnet anders als das Finanzamt, weshalb es zwar sein kann, dass man nicht steuerpflichtig ist, aber recht hohe SVS-Beiträge zahlen muss.
Da Künstler:innen-Honorare brutto ausgezahlt werden, ist es deshalb empfehlenswert, monatlich Geld zur Seite zu legen, um vorbereitet zu sein, wenn die Rechnungen kommen.
Hier mehr Informationen dazu:
Beitragsinformation für Neue Selbständige & Freiberufler (svs.at)
Der Künstler:innen Sozialversicherungsfond – KSVF
Der SVS-Beitrag wird quartalsweise (4-Mal im Jahr) bezahlt. Die Steuer wird einmal im Jahr fällig. Um die Belastung von SVS-Beiträgen etwas zu mildern, hat Österreich den KSVF („Künstler:innen Sozialversicherungsfond“) eingeführt. Diesen muss man extra beantragen. Er deckt den Mindestbeitrag bei der SVS (max. 1.896€/Jahr, Stand 2023) und ist somit eine große finanzielle Erleichterung. Um beim KSVF aufgenommen zu werden, muss man jährlich einen bestimmten Mindestbetrag durch künstlerische Tätigkeit verdienen (detaillierte Voraussetzungen für den Zusschuss durch die KSVF). Wir empfehlen, sobald man zum ersten Mal SVS-Beiträge bezahlt beim KSVF anzusuchen.
Bei der SVS gilt das 3. Jahr, in dem man Beiträge zahlt, als heikel. Denn in den ersten 2 Jahren bezahlt man automatisch den Mindestbetrag (außer man hat aktiv ein höheres Einkommen angegeben), erst im 3. Jahr zahlt man den tatsächlichen Betrag, häufig kommen hohe Nachzahlungen. Am besten holt man sich schon im 1. Jahr von einem/einer Steuerberater:in Hilfe. Wenn man weiß, wie viel man eigentlich an die SVS zahlen sollte (auch wenn die Rechnungen, die man zugesendet bekommt, vorerst niedriger sind), kann man für zukünftige Jahre Geld sparen und ist auf die Nachzahlungen vorbereitet oder besser noch: man kann noch im laufenden Jahr die höheren Beiträge einzahlen, was wiederum Steuern spart.
Mehr Infos zu SVS und KSVF unter den beiden Links:
Sozialversicherung der selbständigen Künstler – WKO.at
Künstler-Sozialversicherungsfonds – ksvf.at