Freiberuflichkeit Erklärt -
Schon gewusst?

Alles rund um die Themen Finanzamt, Steuer und Versicherungen ist ein sehr komplexes Feld. Wir haben versucht im Folgenden ein klein wenig aufzuklären und Orientierung zu bieten. Wir können niemals einen Steuerberater, eine Steuerberaterin ersetzten. Es soll eine Hilfestellung sein, ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.

Schon gewusst?

  • Auch private Übernachtungen (beispielsweise bei einem Kollegen/einer Kollegin) während eines Projektes können abgeschrieben werden.
  • Sonderausgaben wie hohe, unerwartete Arztkosten können auch abgeschrieben werden.
  • Bei Gegenständen, die man nicht nur für den Beruf, sondern auch privat verwendet (z.B. Computer) kann ein gewisser Prozentsatz abgeschrieben werden.
  • „Kirchenspielereien“ müssen versteuert werden, auch wenn die Pfarre der Auftraggeber ist oder in bar bezahlt wird.
  • Das „Fahrtkosten-Paradoxon“: Es ist nicht relevant, wie viel Geld bei einem Projekt als Honorar und wie viel Geld als Fahrtkosten ausbezahlt werden. Das Finanzamt rechnet die Gesamteinnahme und berechnet dann, was an Fahrtkosten tatsächlich verbraucht worden ist. Fährt man mit dem PKW, so ist das das amtliche Kilometergeld von 0,42€ pro Km, auch wenn der Veranstalter nur 0,15€ pro km ausbezahlt hat. Das Finanzamt zieht also mehr Fahrtkosten von meinen Einnahmen ab, als ich dafür vom Veranstalter bekommen habe und reduziert somit meinen Gewinn deutlich. 
  • Man ist in Österreich verpflichtet, seine Steuerunterlagen sieben Jahre lang aufzubewahren. 
  • Spielt man im Ausland sollte man immer ein A1-Formular („Entsendebescheinigung“) mitnehmen. Dieses kann man einfach online bei der SVS beantragen oder man kann es in einem SVS-Kundencenter persönlich abholen.
    Dieses Formular bestätigt, dass man in Österreich versichert ist. Somit muss man nicht im Land, in dem man auftritt, für die Dauer des Projekts Sozialversicherung bezahlen – was die Gage sehr vermindert würde. 
  • Wenn man bei der SVS sein „Gewerbe ruhend stellt“, z.B. weil man ein Baby erwartet, zahlt man eine Zeit lang keine Beiträge. Aber ACHTUNG, wenn man diese Änderung nicht an den KSVF meldet, fällt man aus dem Fond raus und muss sich nach Beendigung der Karenz wieder vollkommen neu bewerben, was einige Monate dauern kann. Lasst euch gut beraten (bei SVS und KSVF!), wenn ihr plant, eine Pause von eurem Beruf zu machen. 
  • Frauen, die mindestens 8 Monate vor der Geburt bei der SVS krankenversichert waren, haben Anspruch auf Wochengeld. Insgesamt sind das über EUR 6.800, Zuverdienstgrenze gibt es beim Wochengeld keine.