Honorarempfehlungen der IGFM (2020)

Mindesthonorarempfehlungen der IG Freie Musikschaffende für freischaffende projektbasierte Orchesterarbeit in Österreich

Stand August 2020 – Kurzversion

Dieses Dokument stellt einen ersten Schritt der IGFM in der Beschäftigung mit dem Thema „Fair Pay“ dar. Wir wollen die dramatische finanzielle Situation der freien Musikschaffenden aufzeigen, indem wir sie in einen realen Kontext stellen.

Unsere Mindesthonorarempfehlung berechnen wir anhand der Tarife eines kollektivvertraglich geschützten Orchesters in Österreich. Sämtliche Zusatzzahlungen wie Überstunden, Stehtage (freie Tage innerhalb mehrtägiger Projekte), Zulagen (z.B. Solosätze), Honorierung von Streaming und die Problematik von Reisetagen wurden hier außen vorgelassen.

Für Begriffsdefinitionen, detaillierte Berechnungen und weitere Beispiele für Honorarempfehlungen (z.B. Veranstalterverband Österreich und Vereinigung Alte Musik Berlin) beachten Sie bitte auch die lange Version dieses Dokuments.

Sämtliche Versionen unserer Honorarempfehlungen können unter dem Punkt „Wissen“ aufgerufen werden.

A. Freie Orchesterprojekte – Berechnung des Mindeststandards

Die Berechnung des österreichischen Honorar-Mindeststandards ergibt folgende Mindestsätze pro Dienst:

Probendienst max. 3h Std. mit mind. 20 min. Pause: € 94,16
Konzertdienst max. 3 Std. durchgehende Aufführung € 188,32

Die IGFM empfiehlt die Einführung dieser Mindestsätze ab dem Jahr 2020. Diese Honoraruntergrenzen sind alle 2 Jahre an die Inflation anzupassen.

Da es sich um einen Mindeststandard handelt, wurde das in Österreich übliche 13. und 14. Gehalt nicht berücksichtigt. Die IGFM appelliert an Orchester und VeranstalterInnen, diese beiden zusätzlichen Gehälter zu berücksichtigen und die Honorarsätze höher anzusetzen als den hier vorgestellten Mindeststandard.

Zusätzlich sollte auch die Bezahlung der SubstitutInnen aller KV-Orchester1 in der Form geregelt werden, indem sie einen entsprechenden Dienstvertrag erhalten oder deren Bezahlung die Mindeststandards der IGFM zumindest erreichen, wenn nicht überschreiten.

B. Berechnungsmodell für den freien Instrumental- und Gesangsunterricht

Die IGFM orientiert sich für die folgende Berechnung am Kollektivvertrag der öffentlichen Musikschulen der Stadt Wien und empfiehlt ähnliche, bzw. leicht höhere Honorare für freischaffende InstrumentallehrerInnen.

Die IGFM empfiehlt Unterrichtshonorare von ca. 60 Euro brutto/Stunde (60 Minuten) für den freien Musikunterricht in Österreich.

Dieses Honorar sollte je nach persönlicher Situation entsprechend angepasst werden. Wir empfehlen auch hier eine regelmäßige Inflationsanpassung alle zwei Jahre.

1 KV-Orchester: Kollektivvertrags-Orchester, ein Orchester, das seinen MusikerInnen feste Stellen anbietet, deren Bezahlung mittels eines Kollektiv-Vertrages geregelt ist. Die IGFM lehnt die Bezeichnung „Berufsorchester“ ab, da dadurch die professionelle Arbeit der selbstständigen MusikerInnen unsichtbar gemacht wird.